Allgemeine Geschäfts­bedingungen

von SalesWise, Christoph Weingärtner Unternehmensberatung, für Website-Erstellung und Betrieb über salesmagnet.io · Stand: Oktober 2026

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen.

§ 1 Anwendungsbereich

SalesWise, Christoph Weingärtner Unternehmensberatung
Stifterstraße 18
73230 Kirchheim unter Teck
Tel: +49 176 55540210
E-Mail: info@salesmagnet.io
(nachfolgend auch als SALESWISE bezeichnet)

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Christoph Weingärtner Unternehmensberatung (nachfolgend „diese AGB“ oder „AGB“) gelten für alle Verträge, die SALESWISE über sein Angebot Salesmagnet (salesmagnet.io) mit Vertragspartnern abschließt, und gelten auch für alle Folgeaufträge. Salesmagnet ist ein Angebot von SALESWISE.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nur Vertragsbestandteil, sofern SALESWISE ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform i.S.d. § 126b BGB zugestimmt hat. Sofern zusätzlich Individualverträge abgeschlossen wurden, kommen diese AGB ergänzend zur Anwendung.

1.3 Ein Vertragsschluss mit SALESWISE ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sowie juristischen Personen und Personengesellschaften vorbehalten. SALESWISE schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Vertragspartner versichert SALESWISE, bei Vertragsschluss als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder als Kaufmann im Sinne des HGB zu handeln. Das gilt auch für die kostenlose Analyse und den kostenlosen Entwurf (§ 4).

1.4 SALESWISE behält es sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung Leistungsumfang, Vergütung und Laufzeit nicht berührt und für den Vertragspartner zumutbar ist. Die geänderten Bedingungen werden gegenüber den Vertragspartnern mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform i.S.d. § 126b BGB bekanntgegeben; SALESWISE weist dabei auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hin. Die geänderten Bedingungen gelten als angenommen, sofern der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe in Textform i.S.d. § 126b BGB widersprochen wird. Widerspricht ein Vertragspartner der Änderung, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

§ 2 Leistungen von SALESWISE

2.1 SALESWISE erstellt unter der Bezeichnung Salesmagnet Websites für Unternehmen. Die Websites werden nach erforschten Prinzipien der Verkaufspsychologie aufgebaut und für die Auffindbarkeit bei Google und in KI-Suchen vorbereitet (Suchmaschinenoptimierung, kurz SEO, und Generative Engine Optimization, kurz GEO). Auf Wunsch übernimmt SALESWISE nach dem Livegang den laufenden Betrieb der Website (§ 12). Diese AGB stellen die vertraglichen Rahmenbedingungen dar. Der genaue Umfang der beiderseitigen Leistungen wird durch Individualverträge zwischen SALESWISE und den Kunden geregelt, insbesondere durch das Angebot von SALESWISE und seine Annahme.

2.2 Ein Angebot zur Website-Erstellung umfasst in der Regel die kostenlose Analyse mit Strategiegespräch und den kostenlosen Entwurf der Startseite (§ 4), den Aufbau der Website nach Verkaufspsychologie einschließlich der Texte, ein individuelles Design für Desktop und Mobilgeräte, die Grundlagen für SEO und GEO sowie den Livegang mit Anbindung der Domain. Zusätzlich bietet SALESWISE für Firmen Marketing-Beratung, Beratung zu Marketing-Erfolgsfaktoren (Marketingpsychologie, empirisch validierte Marketing-Erfolgsfaktoren, Verkaufspsychologie-Analysen und mehr) sowie weitere Leistungen rund um die Website an, beispielsweise Guided Selling und Rechner, laufende SEO- und GEO-Inhalte, Landingpages mit A/B-Tests, Tracking-Dashboards, CRM- und Marketing-Automation sowie mehrsprachige Websites.

Diese AGB stellen die vertraglichen Rahmenbedingungen dar. Die konkreten Leistungen (Einzelaufträge) werden individualvertraglich festgelegt. Die Arbeiten zur Ausarbeitung eines genauen Konzepts (Planungsphase) für das Projekt unterfallen dem Dienstleistungsrecht. Die Arbeiten zur Ausführung des Projekts (Ausführungsphase) unterfallen dem Werkvertragsrecht. Zur Ausführungsphase gehört bei Websites insbesondere der Ausbau der Website nach Übernahme des Entwurfs bis zum Livegang. Der laufende Betrieb (§ 12) unterfällt dem Dienstleistungsrecht, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

2.3 SALESWISE bietet zudem individuelle Beratungsgespräche für Kunden an, wobei beispielsweise die Positionierung, der Aufbau der Website und ihre Auffindbarkeit bei Google und in KI-Suchen besprochen werden können. Diese Leistungen von SALESWISE unterfallen dem Dienstleistungsrecht. Das Strategiegespräch im Rahmen der kostenlosen Analyse (§ 4) ist unentgeltlich.

2.4 SALESWISE wird die Vertragsleistungen nach besten Kräften wahrnehmen und mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. SALESWISE ist grundsätzlich berechtigt, auch für andere Unternehmen der gleichen Branche tätig zu sein.

2.5 SALESWISE ist berechtigt, alle geschuldeten Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen und Subunternehmen einzusetzen. Die Projektleitung verbleibt bei SALESWISE.

2.6 SALESWISE bietet die Leistungen auch Agenturen als White-Label-Leistung an. Hierfür gilt ergänzend § 18.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Verträge zwischen SALESWISE und den Vertragspartnern kommen schriftlich, in Textform oder fernmündlich durch Angebot und Annahme zustande. Auf ausdrücklichen Wunsch erhält der Vertragspartner eine Auftragsbestätigung. Diese ist für das Zustandekommen des Vertrages jedoch nicht konstitutiv.

3.2 Die Darstellung der Leistungen und Preise auf salesmagnet.io, zum Beispiel Preise mit dem Zusatz „ab“, Rechner, Beispiele und Demos, ist kein verbindliches Angebot. Die Anfrage einer kostenlosen Analyse, die Teilnahme am Quiz, die Anforderung von Leadmagneten und die Buchung eines Gesprächstermins begründen keine Zahlungspflicht.

3.3 Ein Vertrag über die kostenpflichtige Erstellung einer Website kommt mit der Annahme des Angebots von SALESWISE zustande, in der Regel durch die Übernahme des Entwurfs (Ziffer 4.5).

§ 4 Kostenlose Analyse, kostenloser Entwurf und Übernahme

4.1 SALESWISE bietet Unternehmen über salesmagnet.io eine kostenlose Analyse mit Strategiegespräch und einen kostenlosen Entwurf der Startseite an. Analyse, Gespräch und Entwurf sind für den Vertragspartner unentgeltlich und unverbindlich. Eine Pflicht, den Entwurf zu übernehmen oder weitere Leistungen zu beauftragen, besteht nicht.

4.2 Ein Anspruch auf Durchführung der Analyse oder auf Erstellung eines Entwurfs besteht nicht. SALESWISE nimmt nur eine begrenzte Zahl neuer Projekte an und kann Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

4.3 Der Entwurf liegt in der Regel rund drei Werktage nach dem Gespräch vor, sofern die dafür erforderlichen Informationen vorliegen (§ 6). Diese Angabe ist ein Richtwert und kein verbindlicher Termin.

4.4 Grundlage der Übernahme ist ein Angebot von SALESWISE mit Leistungsumfang und Preis für die Erstellung der Website.

4.5 Entscheidet sich der Vertragspartner, die Website auf Grundlage des Entwurfs behalten zu wollen, nimmt er das Angebot an (Übernahme). Mit der Übernahme kommt der Vertrag über die Erstellung der Website zustande. SALESWISE baut die Website danach auf Grundlage des Entwurfs aus, arbeitet die Rückmeldungen im vereinbarten Umfang ein (§ 10) und führt den Livegang durch.

4.6 Eine Vergütung entsteht erst mit der Übernahme. Übernimmt der Vertragspartner den Entwurf nicht, entstehen ihm für Analyse, Gespräch und Entwurf keine Kosten.

4.7 Übernimmt der Vertragspartner den Entwurf nicht, verbleiben alle Rechte am Entwurf, insbesondere an Texten, Struktur und Gestaltung, bei SALESWISE. Der Vertragspartner darf den Entwurf in diesem Fall weder ganz noch teilweise verwenden, veröffentlichen, an Dritte weitergeben oder durch Dritte umsetzen lassen.

4.8 Für die kostenlose Analyse und den kostenlosen Entwurf gelten die übrigen Regelungen dieser AGB entsprechend, soweit sie keine Vergütung voraussetzen.

§ 5 Einräumung von Nutzungsrechten

5.1 Nach vollständiger Zahlung der für die Leistungen von SALESWISE vereinbarten Vergütung räumt SALESWISE dem Vertragspartner alle erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte, an den unter diesem Vertrag und den jeweiligen Aufträgen erbrachten Leistungen zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten Verwertung ein.

5.2 Bis zur vollständigen Zahlung ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Leistungs- und Arbeitsergebnisse von SALESWISE an Dritte weiterzugeben. Der Vertragspartner ist bis dahin ferner auch nicht zu Bearbeitungen und Umgestaltungen im Sinne des § 23 UrhG berechtigt, außer SALESWISE hat diesem vorher schriftlich zugestimmt. Nach vollständiger Zahlung darf der Vertragspartner die Website selbst oder durch Dritte betreiben, bearbeiten, ändern und weiterentwickeln.

5.3 Maßgeblich für die Rechte an der Website ist die vollständige Zahlung der Vergütung für ihre Erstellung. Die Vergütung für den Betrieb (§ 12) ist dafür nicht Voraussetzung.

5.4 Von der exklusiven Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile, die SALESWISE projektübergreifend einsetzt und weiterentwickelt, zum Beispiel Programmcode, Funktionsbausteine und Werkzeuge, sowie allgemeines Wissen und Erfahrung von SALESWISE. An diesen Bestandteilen erhält der Vertragspartner ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit es für die Nutzung, den Betrieb, die Bearbeitung und die Weiterentwicklung der Website erforderlich ist. Dieses Recht kann der Vertragspartner zusammen mit der Website auf Dritte übertragen.

5.5 Für Bestandteile Dritter, zum Beispiel Schriften, Bilder aus Bilddatenbanken oder Open-Source-Software, gilt § 14.

§ 6 Mitwirkungspflichten der Vertragspartner

6.1 Die Vertragspartner sind zur Mitwirkung verpflichtet und werden SALESWISE durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen und fördern.

6.2 Die Vertragspartner werden ferner im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistungserbringung durch SALESWISE wesentlichen Daten, Produktinformationen, Vorlagen und sonstigen erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

6.3 Sofern der Vertragspartner SALESWISE die vorgenannten Daten, Vorlagen und Informationen zur Verfügung stellt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Daten, Vorlagen und Informationen berechtigt ist.

6.4 Nach Vertragsschluss werden die Vertragspartner unaufgefordert einen Ansprechpartner (Projektleiter) und, soweit vorhanden, einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für die Kommunikation mit SALESWISE benennen. Sie sind vom Vertragspartner in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder eine Entscheidung zeitnah herbeizuführen.

6.5 Die Vertragspartner haben die ihnen obliegenden Mitwirkungshandlungen stets fristgemäß und vollständig auf erstes Anfordern durch SALESWISE zu erbringen. Sofern der Vertragspartner eine Mitwirkungshandlung unterlässt und dadurch die Leistungserbringung durch SALESWISE verhindert, bleibt der Vergütungsanspruch von SALESWISE bestehen. Zudem verlängert sich für diesen Fall der Zeitraum angemessen, in dem SALESWISE die Leistung zu erbringen hat.

6.6 Sofern mit SALESWISE ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch vereinbart ist und der Vertragspartner den Termin unentschuldigt nicht wahrnimmt und nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des Termins absagt, bleibt der Vergütungsanspruch von SALESWISE bestehen.

6.7 Der Vertragspartner gewährleistet SALESWISE, dass er alle üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber SALESWISE einhält. Die Vertragsparteien wissen, dass gemeinsame Projekte nur bei gemeinsamer Anstrengung erfolgreich durchgeführt werden können.

6.8 Die Vertragspartner und SALESWISE geben bei sozialen Medien (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn o. ä.) oder anderen Websites (z. B. Google, Trustpilot o. ä.) Bewertungen über die andere Vertragspartei (z. B. Kommentare, Sterne o. ä.) nur einvernehmlich ab. Sofern eine Bewertung ohne vorherige Absprache erfolgt ist, entfernen die Vertragsparteien die entsprechende Bewertung oder den Kommentar auf erstes Anfordern. Das Vorstehende gilt zeitlich unbegrenzt und auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

6.9 SALESWISE behält es sich vor, den Vertragspartner von Gruppen oder interaktiven Kanälen, die von SALESWISE eröffnet wurden (z. B. Facebook, Instagram o. ä.), auszuschließen, sofern der Vertragspartner die Interessen von SALESWISE beeinträchtigt und beispielsweise geschäftsschädigende Äußerungen tätigt.

6.10 Für die Erstellung und den Betrieb der Website stellt der Vertragspartner insbesondere rechtzeitig zur Verfügung:

6.11 Der Vertragspartner bewahrt Kopien der Materialien auf, die er SALESWISE übergibt.

§ 7 Inhalte, Bildrechte und Rechtstexte des Vertragspartners

7.1 Für Inhalte, die der Vertragspartner liefert oder deren Verwendung er vorgibt, ist der Vertragspartner verantwortlich, zum Beispiel für Texte, Fotos, Logos, Videos, Kundenstimmen, Kennzahlen und Daten. Er versichert, dass er die erforderlichen Rechte daran besitzt, insbesondere Urheber-, Marken- und Namensrechte, und dass abgebildete Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben, soweit dies erforderlich ist. Er räumt SALESWISE die Nutzungsrechte an diesen Inhalten ein, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

7.2 Die Texte, die SALESWISE für die Website schreibt, beruhen auf den Angaben des Vertragspartners. Der Vertragspartner prüft vor seiner Freigabe, ob die Aussagen über sein Unternehmen, seine Leistungen, Qualifikationen, Preise, Kennzahlen und Referenzen zutreffen.

7.3 Impressum, Datenschutzerklärung und gegebenenfalls weitere Rechtstexte baut SALESWISE mit den Angaben des Vertragspartners ein. Die inhaltliche und rechtliche Prüfung dieser Texte und der Website insgesamt, zum Beispiel ob die Website gesetzliche Anforderungen an Pflichtangaben, Datenschutz, Werbung oder Barrierefreiheit erfüllt, ist nicht Gegenstand der Leistungen von SALESWISE. Sie liegt beim Vertragspartner oder seiner Rechtsberatung.

7.4 Wird SALESWISE von Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, die auf Inhalten oder Vorgaben des Vertragspartners beruht, stellt der Vertragspartner SALESWISE von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

7.5 Wählt SALESWISE Bilder, Videos oder Schriften aus Bilddatenbanken oder anderen fremden Quellen aus, gilt § 14.

7.6 Erhält SALESWISE während des Betriebs einen begründeten Hinweis, dass Inhalte der Website Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzen, ist SALESWISE berechtigt, die betroffenen Inhalte vorübergehend zu sperren. SALESWISE informiert den Vertragspartner unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

§ 8 Termine und Fristen

8.1 Die vereinbarten Abnahmetermine für alle (Teil-)Leistungen von SALESWISE sind keine fixen Termine und stehen unter dem Vorbehalt, dass der Vertragspartner seine Mitwirkungshandlungen pflichtgemäß erbracht hat. Sofern kein Abnahmetermin vereinbart wurde, kann SALESWISE die Vertragsleistung innerhalb von 12 Monaten erbringen.

8.2 Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug oder hat der Vertragspartner SALESWISE nicht alle für die Vertragserbringung notwendigen und vertraglich vereinbarten Daten mitgeteilt, beginnen die Fristen, die für die Leistungserbringung durch SALESWISE vereinbart wurden, nicht zu laufen.

8.3 Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein.

§ 9 Abnahmebedürftige Leistungen

Sofern SALESWISE abnahmebedürftige Leistungen für Vertragspartner erbringt, gilt Nachfolgendes. Abnahmebedürftig ist insbesondere die Erstellung der Website.

9.1 Nach Fertigstellung der zu erbringenden Leistung durch SALESWISE führt der Vertragspartner eine Funktionsprüfung durch. Sofern die Leistungen von SALESWISE die individualvertraglich vereinbarten Anforderungen an das Werk erfüllen, ist die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt. Bei Websites erfolgt die Funktionsprüfung vor dem Livegang, in der Regel auf einer von SALESWISE bereitgestellten Vorschau.

9.2 Sofern die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt ist, erklärt der Vertragspartner unverzüglich die Abnahme gegenüber SALESWISE. Der Vertragspartner ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Funktionsprüfung erfolgreich ist.

9.3 Über die Abnahme wird ein Protokoll in Schriftform erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist. Der Vordruck für das Abnahmeprotokoll wird dem Vertragspartner bei Vertragsschluss von SALESWISE zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreicher Funktionsprüfung ist das Abnahmeprotokoll unverzüglich vom Vertragspartner auszufüllen, zu unterzeichnen, einzuscannen und SALESWISE in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Das Übermittlungsrisiko trägt der Vertragspartner. Im Abnahmeprotokoll hat der Vertragspartner alle Mängel detailliert aufzulisten.

9.4 Der Vertragspartner kann die Abnahme nur verweigern, sofern das Werk einen erheblichen/wesentlichen Mangel aufweist. Nicht wesentliche/unerhebliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.

Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn ein Mangel nach seiner Art und seinem Umfang insbesondere im Hinblick auf die Gebrauchsfähigkeit, so gravierend ist, dass es dem Vertragspartner unter Beachtung objektiver Gesichtspunkte im Verhältnis zu dem nach dem individualvertraglich vorausgesetzten Gebrauch und dem erreichten Erfolg nicht zugemutet werden kann, die Abnahme zu erklären. Sofern zwischen dem Vertragspartner und SALESWISE streitig sein sollte, ob ein erheblicher oder unerheblicher Mangel vorliegt, wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beauftragt, um über die Frage der Erheblichkeit des Mangels zu entscheiden. Für die Vergütung des Sachverständigen wird der Vertragspartner in Vorleistung gehen. Sofern von Seiten des Sachverständigen ein wesentlicher Mangel festgestellt wird, ersetzt SALESWISE dem Vertragspartner die Aufwendungen für den Sachverständigen.

9.5 Sofern SALESWISE eine Teilleistung erbracht hat, kann durch SALESWISE zusätzlich eine Abnahme dieser Teilleistung vom Vertragspartner verlangt werden, sofern SALESWISE dies für erforderlich hält.

9.6 Sofern der Vertragspartner trotz erfolgreicher Funktionsprüfung nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, kann SALESWISE dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Abnahme von mindestens zwei Wochen setzen. Sofern der Vertragspartner die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform i.S.d. § 126b BGB gegenüber SALESWISE verweigert, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Der Vertragspartner stellt SALESWISE eine Liste mit den noch zu beseitigenden Mängeln zur Verfügung. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang bei SALESWISE. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, Feiertag oder Sonnabend, verlängert sich die Frist auf den nachfolgenden Werktag. Das Übermittlungsrisiko liegt bei dem Vertragspartner.

9.7 Sofern ein erheblicher Mangel vorliegt, räumt der Vertragspartner SALESWISE das Recht ein, den Mangel zwei Mal innerhalb einer angemessenen, vom Vertragspartner gesetzten Frist nachzubessern. Sofern bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, die nicht als erheblicher Mangel zu qualifizieren sind, ist SALESWISE zur Mängelbeseitigung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Mängel, die auf Umstände des Vertragspartners zurückzuführen sind, sind nach Zeitaufwand zu vergüten. Das gilt auch für Fehler, die nach der Abnahme durch Änderungen des Vertragspartners oder Dritter an der Website entstehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, SALESWISE bei der Aufklärung und Beseitigung des Mangels nach den Regeln dieser AGB zu unterstützen.

9.8 Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet SALESWISE nur nach Maßgabe von § 16. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme; dies gilt nicht in den Fällen der Ziffern 16.1 bis 16.3, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

9.9 Sofern der Vertragspartner die außerordentliche Kündigung erklärt, der hierzu führende Mangel jedoch keinen erheblichen Mangel darstellt, ist ein etwaiger Anspruch des Vertragspartners auf Rückforderung der Vergütung ausgeschlossen.

§ 10 Leistungsänderungen und Korrekturschleifen

10.1 Bei abnahmebedürftigen Leistungen kann der Vertragspartner Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistung verlangen. Dies gilt jedoch nicht für bereits erbrachte und abgenommene (Teil-)Leistungen.

10.2 SALESWISE wird die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln, und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung, insbesondere die Anpassung der Vergütung, einigen. Sofern die Parteien keine Einigung finden, ist SALESWISE berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

10.3 Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung durch SALESWISE in einer Zusatzvereinbarung in Textform gemäß § 126b BGB zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand durch SALESWISE und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

10.4 Rückmeldungen zu vorgelegten Ständen der Website gibt der Vertragspartner gebündelt in Textform (§ 126b BGB) und innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist ab. Eine Korrekturschleife umfasst eine solche gebündelte Rückmeldung und deren Einarbeitung durch SALESWISE.

10.5 Die Zahl der im Preis enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot. Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungswünsche, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen oder bereits freigegebene Stände betreffen, sind Leistungsänderungen im Sinne der Ziffern 10.1 bis 10.3.

10.6 Die Beseitigung von Abweichungen von der vereinbarten Leistung (Mängel) zählt nicht als Korrekturschleife.

§ 11 Vergütung und Zahlung

11.1 Die mit SALESWISE individualvertraglich vereinbarten Preise sind verbindlich. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

11.2 Grundsätzlich ist die Vergütung von Leistungen durch SALESWISE sofort nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung durch SALESWISE fällig, es sei denn, es wurde individualvertraglich mit dem jeweiligen Vertragspartner Abweichendes vereinbart. Bei der Erstellung einer Website ist Vertragsschluss die Übernahme des Entwurfs (Ziffer 4.5); vorher entsteht keine Vergütung.

11.3 Die Bezahlung ist über Stripe (online payment), Banküberweisung oder SEPA-Lastschriftmandat möglich. Sofern die Zahlung über SEPA-Lastschriftmandat erfolgen soll, muss der Vertragspartner SALESWISE ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen, das sodann bis auf Widerruf auch für Folgeaufträge und für die laufende Vergütung des Betriebs gilt.

11.4 Sofern die Abbuchung nicht eingezogen werden kann, ist der Vertragspartner verpflichtet, den offenen Betrag innerhalb von 5 Werktagen nach der gescheiterten Abbuchung auf das Konto von SALESWISE anzuweisen und die SALESWISE entstandenen Kosten für die Rückbuchung zu übernehmen.

11.5 Ist der Vertragspartner in Zahlungsverzug, behält SALESWISE es sich vor, alle weiteren Ausführungshandlungen unverzüglich einzustellen und diese erst nach Zahlungseingang des ausstehenden Betrags fortzusetzen. Für die Abschaltung einer Website im Betrieb gilt Ziffer 12.5.

11.6 Außer im Bereich des § 354a HGB können Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

11.7 Die Vergütung für den Betrieb (§ 12) ist eine monatliche Vergütung. Abrechnungszeitraum und Zahlungsweise ergeben sich aus dem Angebot.

§ 12 Betrieb der Website

12.1 Auf Wunsch übernimmt SALESWISE nach dem Livegang den laufenden Betrieb der Website gegen eine monatliche Vergütung. Der Betrieb ist optional und wird gesondert vereinbart, zum Beispiel zusammen mit der Erstellung der Website. Er beginnt mit dem Livegang, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12.2 Der Betrieb umfasst, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt:

12.3 Neue Seiten, neue Funktionen, Umgestaltungen und sonstige Änderungen, die über kleine Änderungen hinausgehen, sind nicht Teil des Betriebs. Sie werden nach § 10 gesondert vereinbart und vergütet.

12.4 SALESWISE sorgt im Rahmen des Betriebs mit der erforderlichen Sorgfalt für die Erreichbarkeit der Website. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Vorübergehende Einschränkungen, etwa durch Wartungsarbeiten, Updates, Störungen beim Hosting-Anbieter oder in Netzen Dritter, Angriffe oder höhere Gewalt, sind möglich. SALESWISE behebt Störungen in seinem Verantwortungsbereich in angemessener Zeit.

12.5 Ziffer 11.5 gilt für die Abschaltung der Website mit der Maßgabe, dass SALESWISE die Abschaltung vorher in Textform mit angemessener Frist ankündigt.

12.6 Der Vertrag über den Betrieb läuft auf unbestimmte Zeit, sofern im Angebot keine Mindestlaufzeit vereinbart ist. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Für die Form der Kündigung gilt Ziffer 13.2.

12.7 Die Kündigung des Betriebs lässt die Nutzungsrechte an der Website (§ 5) unberührt.

12.8 Endet der Betrieb, übergibt SALESWISE dem Vertragspartner auf Verlangen die Website so, dass er sie selbst oder über einen anderen Anbieter weiterbetreiben kann. Dazu gehören die Dateien der Website einschließlich der Quelldateien und die Inhalte, sofern die Vergütung für die Erstellung der Website vollständig gezahlt ist (Ziffer 5.3). Die Angaben, die für einen Umzug der Domain erforderlich sind, zum Beispiel den Auth-Code, stellt SALESWISE unabhängig davon bereit.

12.9 Um eine Unterbrechung zu vermeiden, stellt SALESWISE die Unterlagen für die Übergabe auf Verlangen bereits ab Zugang der Kündigung bereit. Unterstützt SALESWISE darüber hinaus den Umzug, zum Beispiel durch Einrichtung der Website beim neuen Anbieter, wird dies nach § 10 gesondert vereinbart und vergütet.

12.10 Personenbezogene Daten, die SALESWISE im Auftrag des Vertragspartners verarbeitet, zum Beispiel Formulareingaben, gibt SALESWISE nach Vertragsende nach Wahl des Vertragspartners zurück oder löscht sie, wie in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geregelt (§ 19). Das hängt nicht von Zahlungen ab. Im Übrigen ist SALESWISE berechtigt, die Website und die dazu gespeicherten Daten einen Monat nach Vertragsende zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 13 Vertragslaufzeit, Kündigung

13.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen Individualvereinbarung; für den Betrieb der Website gilt ergänzend Ziffer 12.6. Eine Kündigung gemäß §§ 621, 627 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere aus wichtigem Grund nach § 648a BGB, bleibt unberührt.

13.2 Für die Wirksamkeit einer Kündigung ist zwingend erforderlich, dass diese SALESWISE in Schriftform zugeht. Das Übermittlungsrisiko trägt der Vertragspartner.

13.3 Sofern der Vertragspartner mit mehr als der Hälfte der fälligen Zahlung im Verzug ist, behält es sich SALESWISE vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 14 Leistungen Dritter

14.1 SALESWISE kann für seine Leistungen Produkte und Dienste Dritter einsetzen, insbesondere Hosting-Anbieter, Domain-Registrierungsstellen, Schriften, Bilder und Videos aus Bilddatenbanken, Software-Bibliotheken einschließlich Open-Source-Software sowie Werkzeuge, zum Beispiel für Formulare, E-Mail-Versand, Terminbuchung oder Analyse.

14.2 Für diese Bestandteile gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Der Vertragspartner erhält daran Nutzungsrechte nur im Umfang dieser Bedingungen; § 5 gilt insoweit nur, als SALESWISE selbst entsprechende Rechte einräumen darf. Auf Verlangen teilt SALESWISE dem Vertragspartner mit, welche Bestandteile Dritter eingesetzt sind und welche Bedingungen dafür gelten.

14.3 Der Vertragspartner beachtet diese Bedingungen, insbesondere wenn er die Website später selbst oder durch Dritte betreibt oder verändert. Lizenzen, etwa für Bilder oder Schriften, können an die Website, die Domain oder an Konten von SALESWISE gebunden sein und gehen dann bei Vertragsende nicht ohne Weiteres auf den Vertragspartner über. In diesem Fall muss der Vertragspartner gegebenenfalls eigene Lizenzen erwerben.

14.4 Kosten für Leistungen Dritter, zum Beispiel für Lizenzen, Domains oder kostenpflichtige Werkzeuge, sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn das Angebot dies vorsieht.

14.5 Domains, die SALESWISE im Auftrag des Vertragspartners registriert, werden auf den Vertragspartner als Inhaber registriert, soweit die Registrierungsstelle dies zulässt.

14.6 Schließt der Vertragspartner Verträge mit Dritten selbst ab, zum Beispiel über Hosting, Domain oder Werkzeuge, ist SALESWISE nicht Vertragspartner dieser Leistungen. Für deren Erbringung, Verfügbarkeit, Preise und Bedingungen ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.

14.7 Ändert ein Dritter seine Leistungen, Schnittstellen oder Bedingungen oder stellt er sie ein und wird dadurch eine Anpassung der Website erforderlich, die nicht vom Betrieb (§ 12) umfasst ist, gilt § 10.

§ 15 Keine Zusage von Platzierungen, Anfragen oder Umsatz

15.1 SALESWISE schuldet die vereinbarten Leistungen, insbesondere die vereinbarten technischen und inhaltlichen Grundlagen für die Auffindbarkeit der Website bei Suchmaschinen und in KI-Suchen. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg schuldet SALESWISE nicht. SALESWISE sagt insbesondere nicht zu:

15.2 Diese Ergebnisse hängen von Umständen ab, auf die SALESWISE keinen Einfluss hat, insbesondere von den Verfahren der Betreiber von Suchmaschinen und KI-Systemen und deren Änderungen, vom Wettbewerb sowie vom Angebot, von den Preisen, der Erreichbarkeit und der Bearbeitung von Anfragen durch den Vertragspartner.

15.3 Rechner, Beispiele, Demos, Animationen und Kennzahlen auf salesmagnet.io, in Leadmagneten und in Angeboten sind vereinfachte Darstellungen und keine Ergebniszusage. Kennzahlen aus früheren Projekten und beruflichen Stationen von Christoph Weingärtner beschreiben einzelne Ergebnisse und lassen sich nicht auf andere Unternehmen übertragen.

15.4 Eine Garantie übernimmt SALESWISE nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und in Textform vereinbart ist.

§ 16 Haftungsbeschränkung

16.1 SALESWISE haftet nur für Schäden, wenn SALESWISE Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SALESWISE nicht.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet SALESWISE nur in folgenden Fällen:

16.2 Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SALESWISE für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Allerdings ist die Haftung für diesen Fall auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

16.3 Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet SALESWISE auch für leichte Fahrlässigkeit.

16.4 SALESWISE haftet nicht für rechtliche Konsequenzen, einschließlich Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Ansprüche, die sich aus Inhalten der Website ergeben, die der Vertragspartner geliefert, vorgegeben oder freigegeben hat, oder die sich aus der Nutzung der Website durch den Vertragspartner ergeben. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Einhaltung der geltenden rechtlichen Vorgaben, einschließlich der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie anderer einschlägiger nationaler und internationaler Gesetze (§ 7). Die endgültige Verantwortung für die rechtliche Überprüfung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO und des UWG, bleibt beim Vertragspartner. Die Ziffern 16.1 bis 16.3 bleiben unberührt.

16.5 Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes und weiterer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleiben unberührt.

16.6 SALESWISE haftet nicht für Programm- und Datenverluste sowie Kosten nutzloser Dateneingabe. Die Ziffern 16.1 bis 16.3 bleiben hiervon unberührt.

§ 17 Nennung als Referenz

17.1 SALESWISE nennt den Vertragspartner und die für ihn erstellte Website nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz, zum Beispiel mit Name, Logo, Abbildungen der Website oder Link auf salesmagnet.io oder saleswise.io, in Angeboten oder in sozialen Medien.

17.2 Die Zustimmung kann jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. SALESWISE entfernt die Referenz dann in angemessener Frist aus den eigenen Medien; bereits verteilte Unterlagen müssen nicht zurückgerufen werden.

17.3 Zitate des Vertragspartners oder seiner Mitarbeitenden verwendet SALESWISE nur wortgetreu und nach Freigabe.

17.4 Ein Hinweis auf SALESWISE oder Salesmagnet auf der Website des Vertragspartners, zum Beispiel im Fußbereich, wird nur mit Zustimmung des Vertragspartners gesetzt.

17.5 Für White-Label-Leistungen gilt Ziffer 18.6.

§ 18 White-Label-Leistungen für Agenturen

18.1 SALESWISE erbringt Leistungen nach diesen AGB auch für Agenturen, die Websites gegenüber ihren eigenen Kunden (Endkunden) unter eigener Marke anbieten (White-Label). Vertragspartner von SALESWISE ist in diesem Fall ausschließlich die Agentur. Zwischen SALESWISE und dem Endkunden kommt kein Vertrag zustande. SALESWISE stellt der Agentur Rechnung, nicht dem Endkunden.

18.2 Vergütung des Entwurfs, Zahl der Korrekturschleifen, Partnerkonditionen und Betrieb im White-Label werden im Einzelvertrag mit der Agentur festgelegt. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die §§ 4, 10, 11 und 12.

18.3 Briefing, Rückmeldungen und Freigaben laufen über die Agentur. Sie bündelt die Rückmeldungen ihres Endkunden und benennt einen Ansprechpartner (Ziffer 6.4). Erklärungen und Freigaben der Agentur gelten als Erklärungen des Vertragspartners.

18.4 Die Agentur stellt sicher, dass die Inhalte, Materialien, Zugänge und Angaben ihres Endkunden rechtzeitig vorliegen und dass die erforderlichen Rechte und Einwilligungen bestehen. Die Pflichten aus den §§ 6 und 7 treffen die Agentur auch für Inhalte, die vom Endkunden stammen. Die inhaltliche und rechtliche Prüfung der Rechtstexte des Endkunden liegt beim Endkunden oder seiner Rechtsberatung (Ziffer 7.3).

18.5 Die Nutzungsrechte nach § 5 erhält die Agentur. Sie ist berechtigt, diese Rechte ihrem Endkunden einzuräumen oder auf ihn zu übertragen. Entwurf und Zwischenstände darf die Agentur ihrem Endkunden bereits vor der vollständigen Zahlung zur Abstimmung vorlegen; Ziffer 5.2 steht dem nicht entgegen.

18.6 SALESWISE tritt gegenüber dem Endkunden nicht in Erscheinung, es sei denn, die Agentur wünscht dies. Website, Dateien und Dokumente enthalten keinen Hinweis auf SALESWISE oder Salesmagnet. SALESWISE nennt weder die Agentur noch den Endkunden ohne vorherige Zustimmung der Agentur in Textform als Referenz (§ 17). Die Agentur nennt SALESWISE oder Salesmagnet nur nach Absprache.

18.7 Die Agentur gibt gegenüber ihrem Endkunden keine Zusagen im Namen von SALESWISE ab, insbesondere keine Zusagen von Platzierungen, Nennungen in KI-Antworten, Anfragen oder Umsätzen (§ 15). Zusagen, die die Agentur ihrem Endkunden über die mit SALESWISE vereinbarten Leistungen hinaus macht, verpflichten SALESWISE nicht.

18.8 Verarbeitet SALESWISE im Betrieb personenbezogene Daten, für die der Endkunde Verantwortlicher ist, vereinbaren die Parteien vor Beginn der Verarbeitung, ob SALESWISE als weiterer Auftragsverarbeiter der Agentur oder unmittelbar als Auftragsverarbeiter des Endkunden tätig wird. § 19 gilt entsprechend.

18.9 Endet der Betrieb im White-Label, übergibt SALESWISE die Website nach Ziffer 12.8 an die Agentur oder auf deren Weisung an den Endkunden.

§ 19 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit

19.1 Die von SALESWISE erhobenen personenbezogenen Daten werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. SALESWISE wird diese Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

19.2 Die Vertragspartner räumen SALESWISE das Recht ein, alle Daten und Informationen, die für die Ausführung dieses Vertrags erforderlich sind, den von SALESWISE zum Zwecke der Vertragserfüllung eingesetzten Erfüllungsgehilfen und Subunternehmen zur Verfügung zu stellen.

19.3 Vor der Nutzung der von SALESWISE bereitgestellten Dienstleistungen, bei denen SALESWISE personenbezogene Daten im Auftrag des Vertragspartners verarbeitet, verpflichtet sich der Vertragspartner, mit SALESWISE eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Das betrifft insbesondere den Betrieb der Website: Dabei verarbeitet SALESWISE im Auftrag des Vertragspartners zum Beispiel Daten, die Besucher der Website über Formulare übermitteln, und Server-Protokolle. Der Vertragspartner ist insoweit Verantwortlicher, SALESWISE Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 7 und 8 DSGVO.

19.4 Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nennt die weiteren Auftragsverarbeiter, die SALESWISE einsetzt, zum Beispiel den Hosting-Anbieter. Soweit sie die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt, geht sie diesen AGB vor.

19.5 SALESWISE behandelt nicht öffentliche Informationen über den Vertragspartner, seine Kunden, Kalkulationen und Geschäftsprozesse, die SALESWISE im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, vertraulich und verwendet sie nur zur Vertragserfüllung. Auf Wunsch schließen die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung ab.

§ 20 Schlussbestimmungen

20.1 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

20.2 Der Vertragspartner darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

20.3 Als Vertragssprache stehen ausschließlich Deutsch und Englisch zur Verfügung. Bei Abweichungen und Übersetzungsfehlern gilt im Zweifel die deutsche Version.

20.4 Erfüllungsort ist der Sitz von SALESWISE. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser AGB Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart (§ 38 Abs. 1 ZPO).

20.5 Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

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